Aufenthaltserlaubnis ohne Job-Offer
Unter gewissen Voraussetzungen ist es sogar möglich, einen Residence Permit (unbefristete Daueraufenthaltserlaubnis) zu bekommen, ohne im Vorfeld einen Job-Offer (verbindliches Stellenangebot eines neuseeländischen Arbeitgebers) organisiert zu haben. Das ist grundsätzlich möglich in bestimmten Berufsgruppen, die auf der so genannten Long Term Skill Shortage List aufgeführt sind. Besonders hervorzuheben sind IT-Spezialisten und bestimmte Handwerksberufe (Kfz-Mechaniker, Schlosser, Klempner, Tischler, Schreiner und Köche).
Die oben genannten „gewissen Voraussetzungen“ sind allerdings oft das Problem. Nur wer die speziellen in der Liste aufgeführten Vergleichskriterien mit dem neuseeländischen Berufsbild ebenfalls erfüllt, kann das Privileg für sich in Anspruch nehmen, ohne Job-Offer einwandern zu dürfen. Der Klempner braucht zum Beispiel die neuseeländische Berufszulassung. Der Automechaniker braucht eine Ausbildung, die mit einem „National Certificate in Motor Industry (Automotive Engineering) Level 4“ vergleichbar ist (leider bei einer deutschen Lehre nicht automatisch der Fall), und so weiter.
In vielen Fällen ist die Long Term Skill Shortage Liste geradezu paradox. In einigen Berufen wird die Berufszulassung (zum Beispiel beim Medical Council) verlangt. Die Berufszulassung kriegt man in der Regel aber nur, wenn man hier schon Berufserfahrung nachweisen kann oder zumindest einen Arbeitgeber, der die Zulassung unterstützt...
Neben den genannten spezifischen Voraussetzungen müssen natürlich auch die anderen allgemeinen Voraussetzungen für den Residence Antrag erfüllt werden. Handwerker scheitern zum Beispiel oft am Englischtest, so dass sie über den Umweg eines Work Permits einwandern müssen.
In letzter Zeit gab es einige Poolziehungen, in denen es sogar ohne die oben genannten Sondervoraussetzungen möglich war, nach Neuseeland einzuwandern. Hier können Sie prüfen, ob dies zur Zeit zutrifft.





Peter Tetzlaff