Aufenthaltserlaubnis ohne Job-Offer
Unter gewissen Voraussetzungen ist es sogar möglich, einen Residence Permit (unbefristete Daueraufenthaltserlaubnis) zu bekommen, ohne im Vorfeld einen Job-Offer (verbindliches Stellenangebot eines neuseeländischen Arbeitgebers) organisiert zu haben. Das ist grundsätzlich möglich in bestimmten Berufsgruppen, die auf der so genannten Long Term Skill Shortage List aufgeführt sind. Besonders hervorzuheben sind IT-Spezialisten und Sozialarbeiter mit Uniabschluß. Im Handwerk sind aufgrund der Weltwirtschaftskrise leider nur noch wenige Berufe aufgeführt. Hervorzuheben ist hier allerdings der Koch, der unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne vorheriges Job-Angebot nach Neuseeland einwandern kann.
Die oben genannten „gewissen Voraussetzungen“ sind allerdings oft das Problem. Nur wer die speziellen in der Liste aufgeführten Vergleichskriterien mit dem neuseeländischen Berufsbild ebenfalls erfüllt, kann das Privileg für sich in Anspruch nehmen, ohne Job-Offer einwandern zu dürfen. Der Gas-Installateur braucht zum Beispiel die neuseeländische Berufszulassung. Der Koch braucht eine Ausbildung, die mit einem „National Certificate in Cookery Level 4“ vergleichbar ist, was bei einer einfachen deutschen Lehre leider nicht automatisch der Fall ist. Ärzte müssen beim Medical Council zugelassen sein. Die Zulassung scheitert aber meist an dem besonders schwierigen Englischtest, der dafür notwendig ist.
Neben den genannten spezifischen Voraussetzungen müssen natürlich auch die anderen allgemeinen Voraussetzungen für den Residence Antrag erfüllt werden. Handwerker scheitern zum Beispiel oft am Englischtest, so dass sie über den Umweg eines Work Permits einwandern müssen.




Peter Tetzlaff 
