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Auch in der Folgezeit war Herr Hahn weiterhin für uns da, wenn wir Hilfe oder Rat brauchten ...
Angelika & Thomas Klotz

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Buch: Fuer immer Neuseeland - Erfolgreich auswandern

"Für immer Neuseeland - Erfolgreich auswandern"

Hardcover; 208 Seiten; ca. 35 Fotos; 14 x 21 cm
ISBN 978-3-934031-77-7
E 29,80

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Peter Hahn ist seit dem 19. Februar 2009 ein von der IAA (Immigration Advisor Authority) zugelassener Einwanderungsberater. Ab dem 04. Mai 2009 dürfen in Neuseeland nur noch offiziell zugelassene Einwanderungsberater praktizieren. Die Zulassung wird nicht für die Beraterfirma, sondern individuell für jeden Berater erteilt.

Siehe dazu auch den dazu geschriebenen Kommentar.

Neue Investor Category


Seit Juli 2009 gibt es neue Optionen für Einwanderer, die aufgrund ihres Vermögens einwandern wollen (und können). Neuseeland hat, verglichen mit dem westlichen Europa, viel zu bieten für finanziell unabhängige Einwanderer:

-    Kiwis haben Verständnis für sog. Lifestyler, also Leute, die nur noch arbeiten, wenn und wann sie wollen und das Leben genießen
-    Neuseeland ist traditionell ein Hochzinsland – mit konservativen Anlagen, wie Festgeldanlagen oder festverzinzlichen Wertpapieren (Bonds) kann man ab einer gewissen Anlagesumme gut von den Zinserträgen leben
-    Interessante Immobilien, wie Wassergrundstücke oder kleine Farmen (sog. Lifestyle Blocks) sind hier noch käuflich und verglichen mit der restlichen westlichen Welt auch noch erschwinglich

Das seit Juli geltende Gesetz sieht zwei Varianten vor, die – nicht gerade besonders fantasievoll – Investor 1 Category und Investor 2 Category genannt werden.

Die Investor 1 Category ist schnell erklärt und kommt leider nur für die Wenigsten in Betracht. Wer 10 Millionen NZ$ in einem sog. akzeptablem Investment (dazu näher unten) in Neuseeland investiert, kann sich und seiner Familie das Aufenthaltsrecht quasi erkaufen. Es gibt keine Altersbeschränkung, keine Englischprüfung und Geschäftserfahrung braucht auch nicht nachgewiesen werden. Das Investment muß mindestens drei Jahres investiert bleiben. Man braucht auch nicht dauerhaft in Neuseeland zu leben, sondern kann sich und seiner Familie quasi ein Aufenthaltsrecht für die Zukunft sichern. Lediglich während der zwei letzten Jahre der dreijährigen Investitionsperiode muß der Investor mindestens 73 Tage pro Jahr in Neuseeland verweilen – es gibt Schlimmeres, denke ich!

In Betracht kommt diese Einwanderungskategorie insbesondere für wohlhabende Rentner, die sich nicht anhand der Investor 2 Category qualifizieren können. Diese Kategorie verlangt zwar deutlich weniger Kapitaleinsatz, hat aber eine Altershöchstgrenze von 65 Jahren. Im Überblick setzt die Investor 2 Category folgende Mindestanforderungen:

-    Ein Englischtest muß absolviert werden, wobei die Anforderungen aber mit durchschnittlichem Schulenglisch erfüllt werden sollten.
-    Höchstalter: 65 Jahre
-    Nachweis von mindestens drei Jahren Geschäfts- oder Management Erfahrung
-    Bereitschaft, mindestens 1,5 Millionen NZ$ in einer akzeptablen Anlage in Neuseeland zu investieren. Anlagezeitraum sind mindestens vier Jahre.
-    Darüber hinaus, Nachweis einer weiteren Million als sog. Settlement Funds, also Vermögen, das nicht investiert werden muß, sondern für private Zwecke verwendet werden kann. Ein Transfer nach Neuseeland ist nicht erforderlich!

Für die Investor 2 Category ist eine Quote von 300 genehmigten Anträgen pro Jahr vorgesehen. Das Quoten-Management erfolgt durch ein Punktesystem, wonach Punkte je nach Alter, Geschäfts- bzw. Managementerfahrung, Englischkenntnisse und Höhe der Investmentsumme, vergeben werden. Alle zwei Wochen gibt es eine Ziehung aus einem Pool von Bewerbern, wo die besten Kandidaten (die mit den meisten Punkten) ausgewählt und eingeladen werden, einen Antrag auf Permanent Residence (Daueraufenthalts- und Arbeitserlaubnis) zu stellen.

Interessant sind beiden Investor Kategorien insbesondere, weil (im Gegensatz zu früheren Regularien) dem Anlager ein breites Spektrum an Investitionsmöglichkeiten gewährt wird. Zulässig sind alle Anlageformen, ausgenommen Festgeldanlagen bei Banken und Anlagen im sog. Residential Property Bereich. Zulässig sind auch Investitionen in eigene Geschäfte/Unternehmen, solange sie in Neuseeland stationiert sind. Erträge aus den Anlagen stehen zur freien Verfügung des Einwanderers – brauchen also nicht re-investiert werden. Das war in früheren Investor Kategorien übrigens nicht selbstverständlich! Auch bietet Neuseeland interessante Anlagemöglichkeiten, die international auch von vielen genutzt werden, die garnicht ans Einwandern denken, sondern ”nur“ einen guten Ertrag im Auge haben.

Die Settlement Funds müssem nicht liquidiert werden, um einwandern zu dürfen. Einwanderer können also ihre europäischen Immobilien oder ihr Unternehmen, das sie in der Heimat besitzen, als Settlement Funds deklarieren, ohne die Vermögenswerte verkaufen zu müssen.

Die 1,5 Millionen NZ$ Investment Funds müssen dagegen natürlich liquidiert werden, um sie in NZ$ in Neuseeland anlegen zu können. Allerdings werden den Einwanderern großzügige Zeiträume gewährt, um ihre heimischen Anlagen aufzulösen und geeignete Investitionen in Neuseeland zu finden.

Weitere Beiträge mit anschaulichen Fallbeispielen über Einwandern und Anlagen sind für die nächsten Ausgaben vorgesehen.

Letzte Änderung: 16.01.2012

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Peter Hahn

Jurist, Autor und Berater
Director of Hahn & Associates Ltd.

Firmengründungen, Offshore Gesellschaften, Trusts, Finanz-dienstunternehmen (keine Banklizenz notwendig!)

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