Entrepreneur Category
Die Entrepreneur Category einfach nur als Unternehmer Kategorie zu übersetzen, würde dem aus dem aus dem Französischen stammenden Wort nicht gerecht werden. Ein Entrepreneur ist ein innovativer Unternehmensgründer oder Unternehmensreformer, der insbesondere in Wachstums- und Zukunftsmärkten aktiv ist. Ein Entrepreneur ist ein ”Selfmade Man“, der aus dem Nichts ein erfolgreiches Unternehmen aufbauen kann. Solche Leute will das Land haben! Sinn und Zweck der Entrepreneur Category ist es, ausländisches Unternehmertum, Know How und Technologie für Neuseeland zu gewinnen.
Typischerweise sind Entrepreneuere Unternehmer, die bereit sind für ihre Ideen, ihre berufliche und finanzielle Absicherung aufs Spiel zu setzen. Mit anderend Worten, Menschen, die hohe Risiken für die Durchsetzung eines Ziels eingehen. Leider gilt das Prinzip des hohen Riskos auch für die Einwanderung anhand der Entreperneur Category!
Wer sich auf das Abenteuer Einwanderung aufgrund der Entrepreneur Category einläßt, muss sich nicht nur auf ein langes und aufwendiges Verfahren gefaßt machen, sondern muß auch das Risiko akzeptieren, dass ein Bürokrat, nach zwei bis drei Jahren unternehmerischer Aktivität in Neuseeland, die Entscheidung trifft, dass man trotz des Aufwandes, trotz der Investition von Zeit und Geld das Land verlassen muß. Das ist in unserer Praxis zwar bis heute (Dezember 2012) noch nicht vorgekommen, läßt sich aber nicht ausschließen.
Das Einwanderungsverfahren mit dem Endziel Residence Permit (unbefristete Daueraufenthaltserlaubnis) ist in drei Etappen (sprich: Anträge) aufgeteilt.
Erster Antrag ist ein Work Visa (befristete Arbeitserlaubnis) von 9 Monaten Gültigkeit. Zweiter Antrag ist ein Long Term Business Work Visa von insgesamt 3 Jahren Gültigkeit (gerechnet ab der Erteilung des ersten Work Visas). Dritter Antrag ist der eigentliche Antrag auf Permanent Residence, den man frühestens nach 2 Jahren stellen kann.
Folgende Kriterien müssen erfüllt und nachgewiesen werden:
- (Möglichst) relevante Geschäfts- und/oder Managementerfahrung
- Schlüssiger Geschäftsplan für ein Unternehmen, das von besonderem Vorteil für Neuseeland ist, also insbesondere innovative Vorhaben, wie oben beschrieben.
- Ausreichend Kapital, und zwar sowohl für den Geschäftsaufbau, als auch zum Leben für die Famlie
- Moderate Englischkenntnisse (nur IELTS Leve 4 erforderlich)
- Neuaufbau eines Unternehmens oder aktive Beteiligung an einem Unternehmen in Höhe von mindestens 25%
Die Anforderungen sind recht streng – es reicht daher kaum aus, dass man hier einfach ein Motel oder einen Backpacker kauft. Man muss schon darlegen können, wie genau man die neuseeländische Wirtschaft bereichert. Wer diese Überzeugungsarbeit geleistet hat, erhält auf Antrag das so genannte Long Term Business Visa, eine auf insgesamt drei Jahre befristete Arbeitserlaubnis. Frühestens nach zwei Jahren darf man dann das Residence Visa beantragen. Vereinfacht ausgedrückt, bekommt derjenige den Stempel, der tatsächlich seine eigenen Projektionen erfüllen konnte oder zumindest die Bürokraten wieder davon überzeugen kann, dass das Unternehmen eine wirtschaftliche Bereicherung für Neuseeland im Sinne der Einwanderungsvorschriften darstellt.
Wem das zu abenteuerlich erscheint, sollte lieber die Finger von der Entrepreneur Category lassen und versuchen, aufgrund der anderen Einwanderungskategorien einzuwandern – selbst wenn das bedeutet, dass man erstmal eine Weile im Angestelltenverhältnis arbeitet (auch wenn es einem als gestandener Unternehmer schwer fällt).
Mehr dazu hier und zum Unternehmertum und der Wirtschaft in Neuseeland hier und hier.




Peter Tetzlaff 
