Einwandern als Unternehmer
Neuseeland ist ein Land der Kleinunternehmer. Small Business is Big Business! Der typische Kiwi träumt davon, sein eigener Boss zu sein und viele verwirklichen ihren Traum auch irgendwann im Leben. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider: 86% aller Firmen haben weniger als 5 Angestellte, 96% haben weniger als 20 Angestellte und weniger als 1% neuseeländischer Unternehmen stellen 100 oder mehre Leute an!
Sich selbständig zu machen, ist nicht schwierig in Neuseeland – aus bürokratischer Sicht jedenfalls. Eine mit einer GmbH vergleichbare Firma (limited liability company) ist schnell und unkompliziert gegründet und Stammkapital in Höhe von einem Dollar ist ausreichend. Selbst als nicht ansässiger Ausländer kann man hier eine Firma unkompliziert gründen.
Man sollte meinen, dass sich dieser „entrepreneurial Spirit“, dieser Unternehmergeist, auch in der Einwanderungspolitik Neuseelands niederschlägt – also, dass ausländische Unternehmer willkommen geheißen werden. Auf den ersten Blick scheint das auch der Fall zu sein, schließlich gibt es seit 1999 eine eigens für Unternehmer geschaffene Einwanderungskategorie, die Entrepreneur Category, bzw. die Long Term Business Visa Category, die es Unternehmern ermöglicht, einzuwandern.
Sinn und Zweck ist es, ausländisches Unternehmertum, Know How und Technologie für Neuseeland zu gewinnen. Ein simples Bed and Breakfast aufzumachen oder zu kaufen reicht daher nur in den seltensten Fällen aus, um die Bedingungen der Entrepreneur Category, bzw. der Long Term Business Visa Category zu befriedigen.
Das Einwanderungsverfahren ist zweigeteilt. Erster Schritt ist die Beantragung eines Long Term Business Visas, zweiter Schritt ist dann der Entrepreneur-Category-Antrag. Das Long Term Business Visa ist eine auf zunächst drei Jahre befristete Arbeitserlaubnis, die dem Antragsteller erlaubt, sein Geschäft in Neuseeland aufzubauen und zu führen.
Noch bis November 2009 mußte man zwei Jahre warten, bis man den Permanent Residence Antrag gemäß der Entrepreneur Category stellen durfte. Mittlerweile geht es dank der neu eingeführten Entrepreneur Plus Category auch schneller. Wer mindestens NZ$ 500.000 in das Unternehmen investiert und mindestens drei Arbeitsplätze schafft, kann auch schon früher den Antrag auf Permanent Residence stellen.
Erster Schritt: Long Term Business Visa Antrag:
Kernstück des Long Term Business Visa Antrages ist der Business Plan. Der Antragsteller muss in einem Business Plan demonstrieren, dass er seine Hausaufgaben gemacht hat und weiß, was er tut. Er muß nicht nur zeigen, dass er sein Geschät versteht, sondern auch, dass er ausreichend Marktkenntnisse von Neuseeland hat, um das Geschäft umsetzen zu können.
Im Business Plan muss insbesondere herausgearbeitet werden, in welcher Weise das Vorhaben Neuseeland nĂĽtzt, inbesondere durch:
- EinfĂĽhrung neuer Technologien
- EinfĂĽhrung oder Verbesserung von Produkten oder Dienstleistungen
- Eröffnung neuer Exportmärkte
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- Revitalisierung eines bestehenden Geschäfts
Der Business Plan ist ein 3-Jahresplan, der möglichst realistische Prognosen beinhalten sollte, schliesslich wird man nach spätestens drei Jahren an seinen eigenen Projektionen gemessen. Allerdings muss man die Einwanderungsbehörde auch davon überzeugen, dass das Unternehmen innerhalb der drei Jahre profitabel ist, sonst riskiert man eine Ablehnung des Antrages.
Darüberhinaus müssen ausreichend Finanzen vorhanden sein, um erstens das geschäftliche Vorhaben umsetzen zu können und zweitens, um sich und seine Familie hier in Neuseeland ernähren zu können. Die beiden Dinge werden bewusst getrennt gehalten, damit, auch wenn das Geschäft nichts an den Eigentümer abwirft, genug für die Lebsenshaltungskosten der Familie vorhanden ist. Auf keinen Fall will man eine Situation haben, wo die Familie dem neuseeländischen Staat auf der Tasche liegt.
Andere – allgemeine – Voraussetzungen, wie Geschäftserfahrung, polizeiliche Führung, medizinsiche Untersuchungen und Englischkenntnisse müssen darüberhinaus natürlich auch nachgewiesen werden.
Wem es gelingt, die Behörde davon zu überzeugen, dass das Geschäftsvorhaben eine gute Idee (für Neuseeland) ist, der bekommt zunächst eine Arbeitserlaubnis für 9 Monate, um das Geschäft hier zu etablieren – also Firmengründung, Geldtransfer und was sonst noch notwendig ist, um loslegen zu können. Sobald nachgewiesen ist, dass alles startklar ist, werden die restlichen 27 Monate genehmigt, um die drei Jahre vollzumachen.
Die Frage, ob es eine gute Idee für Neuseeland ist, mag für die neuseeländischen Behörden von oberster Priorität sein. Der Geschäftsmann sollte aber vor lauter Fokus auf die Einwanderungsbedingungen nicht den Blick auf seine eigenen Interessen verlieren. Sind drei Jahre ein realistischer Zeitrahmen, um ein Geschäft in einem fremden Land profitabel aufzubauen? Macht es Sinn, seine geschäftlichen Interessen mit dem Einwanderungsinteresse zu vermengen? Möchte man seinen geschäftlichen Erfolg von der neuseeländischen Bürokratie beurteilen lassen?
Das Dilemma lässt sich schön am Beispiel der Steuer veranschaulichen. Vom Einwanderungsblickwinkel aus gesehen, möchte man in seiner Steuerbilanz so viel Profite zeigen, wie möglich. Aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht wird man eher dazu neigen, möglichst wenig Profite zu zeigen (im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten, versteht sich). Will man seinem Steuerberater sagen, dass man in den ersten drei Jahren so viel Steuern wie möglich zahlen will?
All diese Fragen muss jeder für sich selber beantworten. Bevor man sich allerdings auf das Abenteuer Long Term Business Visa und Entrepreneur Category einlässt, sollte man allerdings, prüfen, ob es nicht andere, bessere Möglichkeiten gibt, das gewünsche Residence Visa zu bekommen.
Empfehlenswert ist auch, zu prüfen, ob man nicht lieber eine Geschäftsbeteiligung mit einem schon bestehenden neuseeländischen Unternehmen anvisieren sollte, als selber in einem fremden Land alles alleine machen zu wollen. Von Vorteil ist, dass man für den Business Plan auf laufende Bilanzen zurückgreifen kann und – im Idealfall – die ersten (schwierigsten) Jahre des Geschäftsaufbaus schon hinter sich hat.
Eine Geschäftsbeteiligung kommt für das Long Term Business Visa nur für die in Betracht, die mindestens 25% der Anteile des neuseeländischen Unternehmens erwerben. Wer sich allerdings an dieser Untergrenze hält, läuft Gefahr, dass Immigration New Zealand sich auf den Standpunkt stellt, es handele sich lediglich um eine passive Geschäftsbeteiligung, mit dem Hauptzweck, sich so ein Residence Visa zu “erkaufen”. Wer um die 50% der Anteile erwirbt wird eher als aktiver Unternehmer eingeschätzt werden und fährt – zumindest aus einwanderungstechnischer Hinsicht – sicherer.
Zweiter Schritt: Entrepreneur Category Antrag:
Ziel des Entrepreneur Category Antrages ist es, das Residence Visa – also die unbefristete und unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Die Voraussetzungen sind schnell genannt: “Successful establishment of a business in New Zealand that is benefiting the country”. Mit anderen (deutschen) Worten, ein erfolgreiches Unternehmen, das nützlich für Neuseeland ist.
Diese offene Formulierung gibt Immigration New Zealand einen erheblichen Ermessensspielraum. Das ist auf der einen Seite gut, denn es wird nicht von vornherein ausgeschlossen, dass man nicht auch mit einem (noch) unprofitablen oder wenig profitablen Unternehmen ein Residence Visa bekommen kann. Auf der anderen Seite ist es schlecht, da die Unsicherheit unter Umständen gross ist. Wie wird Immigration New Zealand entscheiden?
Wer es schafft, sein Unternehmen so zu fĂĽhren wie in dem eingereichten Business Plan projeziert, hat optimale Chancen, sein Residence Visa zu bekommen. Aber wann schreibt ein Unternehmen schonmal genau die vorhergesagten Zahlen?
Eine Zwischenlösung gibt es auch noch. Wer Immigration New Zealand nicht davon überzeugen kann, dass das Unternehmen erfolgreich ist, der kann auch ein zweites Mal ein zeitlich befristetes Long Term Business Visa beantragen und dann später einen zweiten Versuch mit dem Entrepreneur Antrag starten.
Alles nichts für Leute mit schwachen Nerven! Da scheint doch die oben schon erwähnte Entrepreneur Plus Category, zumindest für die, die sich eine Finanzspritze in Höhe von 500.000 NZ$ leisten können, eine gute Lösung zu sein, oder? Auf den ersten Blick schon, denn sobald der Business Plan von der Business Migration Branch hier in Wellington abgesegnet wurde, 500.000 NZ$ investiert und drei Arbeitsplätze geschaffen wurden, steht dem Residence Visa, also der Daueraufenthaltserlaubnis nichts mehr entgegen. Aber Vorsicht ist auch hier angesagt: Das Residence Visa steht nämlich bei den Entrepreneur Plus Kandidaten unter der auflösenden Bedingung, dass die Investition auch tatsächlich im Business bleibt und die drei Arbeitsplätze erhalten bleiben, und zwar für eine Gesamtdauer von zwei Jahren.
Unternehmer sind in Neuseeland also durchaus willkommen – aber eben nur solange es gut für Neuseeland ist – wenn nicht, dann werden sie leider nach ein paar Jahren unternehmerischen Einsatzes wieder mit Kind und Kegel nach Hause geschickt!




Peter Tetzlaff 
