Investor Category
Gemessen an der Skilled Migrant Category, dem Flaggschiff des neuseeländischen Einwanderungsrechts, führt die Investor Category ein Schattendasein. In den letzten Jahren sind nur ein paar Handvoll Investoren nach Neuseeland ausgewandert. Das hat sich seit Juli 2009 geändert, denn es gelten neue und erleichterte Regeln! Außerdem bietet Neuseeland viel für finanziell unabhängige Einwanderer:
- Kiwis haben Verständnis für sog. Lifestyler, also Leute, die nur noch arbeiten, wenn und wann sie wollen und das Leben genießen
- Neuseeland ist traditionell ein Hochzinsland – mit konservativen Anlagen, wie Festgeldanlagen oder festverzinzlichen Wertpapieren (Bonds) kann man ab einer gewissen Anlagesumme gut von den Zinserträgen leben
- Interessante Immobilien, wie Wassergrundstücke oder kleine Farmen (sog. Lifestyle Blocks) sind hier noch käuflich und verglichen mit der restlichen westlichen Welt auch noch erschwinglich
Es gibt zwei Arten von Investor Kategorien, die sog. Invester 1 und die Investor 2 Kategorie. Die Investor 1 Kategorie verlangt eine Mindestinvestitionssumme von NZ$ 10 Millionen und hat den Vorteil, dass es weder eine Altersgrenze kennt, noch Englischkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Die Investor 2 Kategorie verlangt den Nachweis von deutlich weniger Vermögen. Zusammengefaßt, gelten folgende Regeln:
- Die Investor Category ist nach wie vor ein Punktesystem, d.h. die besten Bewerber werden in regelmäßigen Pool-Ziehungen ausgewählt. Ungewiß ist zur Zeit noch wie hoch die Punkte in der ersten Ziehung angesetzt werden.
- Das Mindestvermögen, das nachgewiesen werden muß, beträgt NZ$ 2,5 Millionen.
- Davon müssen NZ$ 1,5 Millionen in Neuseeland für einen Mindestzeitraum von vier Jahren angelegt werden (höhere Anlagensummen geben mehr Punkte).
- Die restliche Million sind sog. Settlement Funds, die nicht angelegt werden müssen, sondern für private Zwecke verwendet werden können.
- Verglichen mit den alten Regelungen, gibt es ein breiteres Spektrum an Investitionsmöglichkeiten. Nicht in Betracht kommen lediglich Festgeldanlagen bei Banken, Anlagen im sog. Residential Property Bereich und alle Investitionen außerhalb Neuseelands.
- Nur geringe Englischkenntnisse müssen nachgewiesen werden.
- Drei Jahre Unternehmer-, bzw. Geschäftserfahrung müssen nachgewiesen werden.
- Höchstalter liegt bei 65 Jahren.





Peter Tetzlaff 
