Einwanderung und Gesundheit – oder zu fett für Neuseeland?
„Dicke werden nicht nach Neuseeland reingelassen“. So oder so ähnlich lauteten die Schlagzeilen der internationale Presse im November 2007 als die Work Visa Anträge eines waliser Ehepaars zunächst aufgrund ihres Übergewichts abgelehnt wurden. Sogar Der Spiegel griff die Geschichte auf (http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,518449,00.html).
Sind die neuseeländischen Behörden wirklich so grausam und voreingenommen gegenüber etwas korpulenteren Einwanderern, oder was steckt dahinter? Ganz aus der Luft gegriffen sind die Schlagzeilen nicht, denn Übergewicht ist eines der häufigsten Beanstandungen in Sachen Gesundheit.
Jeder, der länger als zwölf Monate in Neuseeland bleiben will, muss bei einem von den neuseeländischen Behörden akkreditierten Arzt einen Gesundheitstest durchlaufen. Das gilt sowohl für Work Permits (zeitlich befristete Arbeitserlaubnisse), als auch Residence Permits (Daueraufenthaltserlaubnisse).
Der neuseeländische Staat möchte mit den Gesundheitstests in erster Linie verhindern, dass Einwanderer eine zu große Belastung für das hiesige Gesundheitssystem werden. Ab wann jemand zur Last fällt, ist anhand einer Zahl definiert: NZ$ 25.000 (cirka € 12.000). Wenn abzusehen ist, dass medizinische Behandlungen einmalig oder im Laufe des Lebens mehr als NZ$ 25.000 kosten werden, dann wird der Antrag auf einen längerfristigen Work Permit oder einen Residence Permit abgelehnt.
Übergewicht ist ein Phänomen, dass die meisten Industrienationen als Problem für ihr jeweiliges Gesundheitssystem identifiziert haben. Auch ist allgemein anerkannt, dass Übergewicht zu anderen Gesundheitsproblemen, wie zum Beispiel Diabetis, Bluthochdruck, Arthrose und Herzleiden, führen kann. Mit anderen Worten, das ”Budget“ von NZ$ 25.000, das Einwanderern für ihre gesundheitlichen Malaisen zugestanden wird, ist schnell ausgegeben, wenn sich die Risikofaktoren, die mit Übergewicht assoziiert werden, realisieren.
Ob jemand als übergewichtig im Einwanderungsverfahren angesehen wird, richtet sich nach dem Body Mass Index (BMI) und dem Bauchumfang. Wer einen BMI über 35 und/oder einen Bauchumfang von 102 cm oder mehr bei Männern oder 88 cm oder mehr bei Frauen hat, wird als übergewichtig eingestuft. Um es anhand eines Beispiels zu veranschaulichen, wer bei einer Körpergröße von 1,80 m 115 kg wiegt hat einen BMI von 35,5.
Das bedeutet jetzt nicht, dass jeder, der einen BMI über 35 hat, automatisch abgelehnt wird, sondern zunächst nur, dass der Einwanderungsbeamte einen Amtsarzt zu Rate ziehen muß. Der Amtsarzt verlangt dann in der Regel noch zusätzliche Untersuchungen und Stellungnahmen von Ärzten, um eine Risikoabwägung vornehmen zu können, ob der Antragsteller den Neuseeländischen Staat aller Voraussicht nach über NZ$ 25.000 kosten wird oder nicht. In den meisten Fällen führt das zu ärgerlichen Verzögerungen (unter Umständen von ein paar Monaten) aber nur selten zu einer Ablehung. Eine Ablehnung ist nur dann wahrscheinlich, wenn das Übergewicht signifikant ist – also zum Beispiel, wenn der BMI über 40 liegt und/oder wenn die anderen typischerweise mit Übergewicht assoziierten Werte schlecht sind.
Bei genauerer Betrachtung stellt sich daher raus, dass die Anforderungen an die Gesundheit und das Körpergewicht der Antragsteller zumindest nachvollziehbar sind. Es ist ein verständliches Interesse des neuseeländischen Staates, die Steuergelder vernünftig auszugeben, denn das Gesundheitssystem wird hier in erster Linie vom allgemeinen Steuersystem finanziert und nicht durch Krankenkassen oder ähnliche Pflichtversicherungen.
Jeder neuseeländische Einwohner und jeder Einwanderer mit einem Arbeitsvisum, das zwei Jahre oder länger gültig ist, hat Anspruch auf die staatliche Krankenversorgung. Das öffentliche Gesundheitssystem (public health system) deckt zwar nicht alles ab, gewährleistet aber eine Grundversorgung, die sich sehen lassen kann. Für Routinebesuche bei Ärzten und Zahnärzten muß der Patient zwar privat bezahlen, teurere Leistungen wie zum Beispiel Krankenhausaufenthalte (bis auf wenige Ausnahmen) werden aber vom public health system getragen. Das Ganze gilt automatisch – kein Antrag oder Formular ist erforderlich!
Die öffentlich finanzierten Gesundheitsleistungen umfassen unter anderem:
- Kostenlose Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern
- Kostenlose Behandlung in der 24-Stunden-Unfall- und Notaufnahme in öffentlichen Krankenhäusern
- Zuschüsse für verschreibungspflichtige Medikamente
- Zuschüsse bei Hausarztbesuchen/Allgemeinmedizinern (GPs – General Practitioners) von Familienmitgliedern
- Zuschüsse bei Behandlung durch Physiotherapeuten, Chiropraktikern und Osteopathen, bei Überweisung vom GP
- Kostenlose oder bezuschusste Behandlung von akuten oder chronischen medizinischen Beschwerden
- Kostenübernahme von Laborkosten, Röntgenuntersuchungen, außer bei privaten Kliniken
- Kostenlose Gesundheitsvorsorge während Schwangerschaft und Geburt, außer wenn eine Versorgung durch den Privatsektor erfolgt
- Kostenlose verschreibungspflichtige Medikamente für alle öffentlichen Krankenhauspatienten
- Zuschüsse für Arztbesuche und Rezepte bei Kindern unter sechs Jahren
- Kostenlose Mammographien für Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren
In Neuseeland gilt das so genannte »Hausarzt-Prinzip«. Jeder Patient geht zunächst zu einem General Practitioner (GP) in seiner Umgebung. Von diesem wird er bei Bedarf an einen Spezialisten oder ein Krankenhaus überwiesen. Wer einen praktischen Arzt (General Practitioner) aufsucht, muss für die Kosten selbst aufkommen, es sei denn, er ist diesbezüglich privat versichert. Die Kosten halten sich allerdings in Grenzen, da sie vom Staat subventioniert werden. Ein Besuch beim GP kostet bis zu 65,- NZ $ (für Kinder weniger), je nachdem wo man lebt und von GP zu GP unterschiedlich.
Das neuseeländische Gesundheitssystem ist allerdings zum Teil stark überlastet, weshalb es bei nicht lebensbedrohenden Krankheiten die sogenannten „Wartelisten“ gibt. Wartezeiten von mehreren Jahren, zum Beispiel bei Hüftoperationen, sind keine Seltenheit. Sogar bei der Behandlung gewisser Krebserkrankungen kann es zu Wartezeiten kommen.
Trotz umfassender staatlicher Leistungen ist das public health system daher nicht perfekt und es bietet sich an, eine zusätzliche Privatversicherung abschließen, um eine schnellere Behandlung von nicht dringenden Erkrankungen zu gewährleisten. Aufgrund der Probleme mit der staatlichen Versorgung sind mittlerweile über eine Million Neuseeländer privatversichert.
Privatkrankenversicherungen verschaffen den Versicherten auch Zugang zu privaten Krankenhäusern und umgehen die oben erwähnten Wartelisten des staatlichen Systems. Weitere Leistungen der Privatversicherungen, sind (je nach vereinbarter Versicherungspolice):
- Behandlung im Ausland, falls die Behandlung in Neuseeland nicht möglich sein sollte oder Verzögerungen zu erwarten sind.
- Reise- und Unterkunftskosten für Begleitpersonen, falls das Krankenhaus zu weit vom Wohnort entfernt ist.
- Nachbehandlung wie z.B. Physiotherapie
- Tagesgeld, falls die Behandlung nur im staatlichen Krankenhaus möglich ist.
Die sogenannten Hospital- oder Hospital/Specialist Policen haben sich als die populärste Variante erwiesen. Diese Policen beschränken sich auf Krankenhausbehandlungen und Facharztbehandlungen, während man für den Besuch beim Hauarzt selbst aufkommen muß. Manche Versicherer bieten auch „comprehensive policies“ an, die auch den Besuch beim Hausarzt, Optiker und Zahnarzt übernehmen.
Die Krankenversicherungen sind altersgestaffelt, das heißt werden mit zunehmendem Alter (und höherem Risiko) teurer. In der Regel sind neuseeländische Krankenversicherungen aber wesentlich billiger als man das aus Deutschland kennt!
Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis unter einer Laufzeit von zwei Jahren, Besucher oder Studenten sind durch die staatliche Krankenversorgung jedoch nicht abgedeckt. Ebensowenig können sie sich hier in Neuseeland privat versichern. Man sollte daher vor Abreise prüfen, inwieweit die deutsche Krankenversicherung den Aufenthalt in Neuseeland mit abdeckt. Falls Abdeckung nicht gegeben ist, sollte man eine Reisekrankenversicherung abschließen. Sowohl in Deutschland, als auch in Neuseeland gibt es dafür Anbieter. Neuseeländische Anbieter sollten man bei der Auswahl durchaus berücksichtigen, da es im Schadensfall von Vorteil sein kann, den Versicherer vor Ort zu haben, da die Abwicklung dann unter Umständen wesentlich unkomplizierter ist.
Abschließend kann ich mir folgenden Kommentar nicht verkneifen: Im Vergleich und unter Berücksichtigung des (teuren) deutschen Gesundheitssystems hätte manch ein Journalist die Schlagzeilen vielleicht auch so formulieren können: „Das neuseeländische Gesundheitssystem ist für den neuseeländischen Steuerzahler erschwinglich, weil unter anderem Dicke nicht reingelassen werden“. Aber auch das wäre natürlich überspitzt formuliert und nicht ausgewogen!





Peter Tetzlaff 
