Logo Peter Hahn - erfolgreich auswandern Für immer Neuseeland

Ende 2008 sind wir mit unserer Segelyacht in NZ eingetroffen. Wir kannten das schöne Land schon von früheren Flugreisen und wussten daher, dass wir hier sehr gerne längere Zeit oder gar für immer bleiben wollten.
Kurt und Doris Heitel

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Buch: Fuer immer Neuseeland - Erfolgreich auswandern

"Für immer Neuseeland - Erfolgreich auswandern"

Hardcover; 208 Seiten; ca. 35 Fotos; 14 x 21 cm
ISBN 978-3-934031-77-7
E 29,80

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Peter Hahn ist seit dem 19. Februar 2009 ein von der IAA (Immigration Advisor Authority) zugelassener Einwanderungsberater. Ab dem 04. Mai 2009 dürfen in Neuseeland nur noch offiziell zugelassene Einwanderungsberater praktizieren. Die Zulassung wird nicht für die Beraterfirma, sondern individuell für jeden Berater erteilt.

Siehe dazu auch den dazu geschriebenen Kommentar.

Macht Neuseeland Sinn für mich?


Für wen macht eine Auswanderung nach Neuseeland Sinn?

In den letzten cirka 18 Monaten hat sich unser typisches Kundenprofil etwas verändert. Daran ist mal wieder die allgemeine Wirtschaftskrise schuld, die heutzutage ja für alles herhalten muß. Der typische Einwanderer aus Deutschland, soweit es einen solchen Menschen überhaupt gibt, sieht also anders aus als noch vor ein oder zwei Jahren. Was hat sich also geändert?

Rein rechtlich hat sich eigentlich nicht viel getan. Nach wie vor qualifizieren sich die meisten Einwanderer aufgrund der sog. Skilled Migrant Category (SMC), einem Punktesystem, das Einwanderungsaspiranten je nach Ausbildung, Berufserfahrung, Alter und Jobmöglichkeiten in Neuseeland bewertet. Das Punktesystem ist Teil eines Quoten-Management-Systems. Die Einwanderungsquote, die es zu managen gilt, liegt bei 45.000 bis 50.000 Einwanderern pro Jahr. Diese Quote wurde (im Gegensatz zu Australien!) auch während der Weltwirtschaftskrise nicht geändert, sondern im Juli 2009 ausdrücklich bestätigt. Die Einwanderungstür ist also noch genauso weit geöffnet wie eh und je – trotz Krise!

 

Das SMC-Punktesystem sieht vor, dass diejenigen, die ausreichend Punkte erzielen, aus einem Pool von Interessenten (Expression of Interest Pool) ausgewählt und eingeladen werden, einen Residence Antrag zu stellen. Jede EOI (Expression of Interest) kann bis zu sechs Monate im Pool bleiben, mit der Chance ausgewählt zu werden. Alle zwei Wochen findet eine Pool-Ziehung (Pool Selection) statt. Wieviel Punkte jeweils nötig sind, schwankt je nach Bedarf, gemessen an der oben genannten Jahresquote. Je mehr sich bewerben und je höher qualifiziert die Bewerber sind, desto höher wird die (Punkte-)Latte gesetzt, die für eine erfolgreiche Einwanderung übersprungen werden muß. Momentan liegt die Latte ziemlich tief. Um in der obigen  Metapher zu bleiben – die Latte die man überspringen muß, bevor man durch die offene Einwanderungstür schreiten darf, ist auf gleicher Höhe geblieben, bzw. in manchen Ziehungen sogar niedriger gesetzt worden als in Zeiten vor der Krise.

 

Hier ein paar Fallbeispiele meiner Kunden, die in letzter Zeit die Latte überspringen konnten:

 

  • Österreichischer Koch mit Weiterbildung zum Diätkoch, Ende 30, mit cirka sechs Jahren Berufserfahrung.
  • Ein Pärchen, beide Mitte bis Ende 30, er ist Magister der Politologie mit cirka sechs Jahren Berufserfahrung im Bereich Informationstechnologie, sie ist Volljuristin.
  • Diplom Wirtschaftsinformatiker, Ende 20, mit zwei Jahren relevanter Berufserfahrung
  • Staatlich geprüfter Holztechniker, Anfang 30 mit cirka sechs Jahren Berufserfahrung.
  • Ein Ehepaar aus der Schweiz, beide Mitte 30, beide haben ein abgeschlossens Hochschulstudium im Bereich Betriebswirtschaft, er kann acht Jahre Berufserfahrung nachweisen.
  • Ein Ehepaar aus Deutschland, Mitte bis Ende 30, sie ist Tierärztin mit über zehn Jahren Berufserfahrung, er kann ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen.

 

Alle oben aufgeführten Kunden haben ausreichend Englischkenntnisse, um den im Einwanderungsverfahren in der Regel erforderlichen Englischtest zu bestehen. Allerdings kann keiner von ihnen eine Anstellung oder ein Job-Angebot in Neuseeland nachweisen. Ja! Sie lesen richtig: es ist möglich, einen Residence Permit für Neuseeland zu erhalten, ohne einen Arbeitgeber nachweisen zu müssen, der einen anstellen will!

 

Nachteil eines Antrages ohne Job Offer ist allerdings, dass es momentan recht lange dauert, bis der Antrag bearbeitet wird, da Anträge mit Job Offern vorgezogen werden. Außerdem wird Immigration New Zealand, die neuseeländische Einwanderungsbehörde, vor Genehmigung des Antrages auf Permanent Residence ein Telefongepräch mit den Kandidaten führen, um einzuschätzen, wie gut die Antragsteller sich hier in Neuseeland, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, integrieren können. Auf das Interview sollte man sich gut vorbereiten, denn es gibt, je nachdem, wie das Inteview verläuft, drei Entscheidungsmöglichkeiten:

 

Erstens: Theoretisch kann es zu einer Ablehung kommen, wenn man sich im Interview nicht gut ”verkaufen“ konnte. Bis heute ist das bei meinen Kunden allerdings noch nicht vorgekommen.

 

Zweitens: Falls Immigration New Zealand noch nicht 100% davon überzeugt ist, dass eine Integration auf dem Arbeitsmarkt möglich ist, wird zunächst ein Work to Residence Permit erteilt, der den Antragstellern dann neun Monate Zeit gibt, vor Ort in Neuseeland einen Job (sog. Skilled Employment) zu finden. Dieser Work to Residence Permit macht die Arbeitssuche dann etwas einfacher, als wenn man ohne Arbeitserlaubnis suchen müßte.

 

Drittens: Wer Immigration New Zealand davon überzeugen kann, dass er oder sie hier in Neuseeland sehr realistische Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, erhält sofort einen Residence Permit (unbefristete Daueraufenthaltserlaubnis). Die Einwanderer können dann, in welchem Beruf auch immer, hier in Neuseeland arbeiten oder, falls die Finanzen es zulassen, sich hier auch zur Ruhe setzen.

 

Überraschend? Sollte man nicht meinen, dass in Zeiten der Krise die Einwanderungstüren weiter geschlossen werden oder zumindest die Selektionskriterien verschärft werden, also die Latte höher gesetzt wird? Wer nicht sachkundig die Meldungen aus Neuseeland verfolgt, könnte leicht zu dieser Überzeugung gelangen, denn im Laufe des letzten Jahres ist folgendes passiert:

 

  • Entlassungen neuseeländischer Arbeitnehmer, obwohl in der gleichen Firma Ausländer mit Work Permits, also befristeten Arbeitserlaubnissen, arbeiteten. Über diese Fälle wurde ausführlich in den neuseeländischen Medien berichtet. Die öffentliche Meinung zum Thema ausländischer Arbeitnehmer wurde dadurch beeinflußt.
  • Im Juni 2009 wurden 44 Berufe von der sog. Immediate Skill Shortage Liste gestrichen. Berufe, die auf dieser Liste aufgeführt sind, gelten als Mangelware hier in Neueseeland. Work Permit Anträge in solchen Berufen werden bei Work Permit Anträgen bevorzugt behandelt. Insbesondere Handwerksberufe sind von der Liste gestrichen worden, darunter Tischler, Kfz-Mechaniker, Klempner und Schlosser, um nur einige zu nennen.
  • Selbst Work Permit Anträge für Berufe, die noch auf der Immediate Skill Shortage Liste stehen, werden in manchen Fällen abgelehnt. Begründung: die Antragsteller können die Mindestanforderungen in Sachen Ausbildung nicht nachweisen. Über dieses Erfordernis wurden in den vorangegangenen Jahren stets hinweggesehen. Jetzt schaut man genau auf die Buchstaben des Gesetzes!
  • Anträge auf Verlängerung bestehender Work Permits werden abgelehnt, selbst bei Antragstellern, die schon zwei oder drei Jahre in Neuseeland arbeiten und die volle Unterstützung ihrer Arbeitgeber haben.

 

Der Grund für diese Verschärfungen ist schnell genannt und einfach zu verstehen: der neuseeländische Arbeitsmarkt soll vor ausländischen Arbeitnehmern geschützt werden. Es gilt die Devise ”Kiwis first“ – erst wenn keine Neuseeländer für eine offene Stelle zu finden sind, werden Work Permits (zeitlich befristete Arbeitserlaubnisse) für Ausländer genehmigt.

 

An dieser Stelle muß betont werden, dass diese Devise bei Anträgen auf Permanent Residence (also zeitlich unbefristete Aufenthaltserlaubnisse) nicht gilt. Wer einen Job Offer im Rahmen eines Residence Permit Antrages nachweisen kann, wird mit Punkten belohnt, und zwar unabhängig davon, ob der Job von einem Neuseeländer besetzt werden kann oder nicht.

 

Wie kommt es zu diesem Widerspruch? Auf der einen Seite werden die Einwanderungsbedingungen erleichtert und Jobs, die potentiell Arbeitsplätze für Neuseeländer wegnehmen, mit Punkten belohnt, während auf der anderen Seite Maßnahmen ergriffen werden, um den neuseeländischen Arbeitsmarkt zu schützen!

 

Der Grund für diese scheinbar widersprüchlichen Handhabungen liegt in den unterschiedlichen Ausrichtungen der Work- und Residence Permit Regeln. Work Permits dienen ausschließlich den neuseeländischen Arbeitgebern. Es soll den neuseeländischen Unternehmern ermöglicht werden, Arbeitskräfte aus dem Ausland temporär zu rekrutieren, wenn in Neuseeland keine Fachkräfte zu finden sind. Die Residence Regeln sind dagegen geschaffen worden, weil auf politischer Ebene erkannt wurde, dass mittel- bis langfristig Einwanderung gut für Neuseeland ist. Man will daher bewußt cirka 50.000 Einwanderer pro Jahr für Neuseeland gewinnen – unabhängig von kurzfristigen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes!

 

Der Widerspruch ist also gewollt, auch wenn es im Einzefall zu Ungerechtigkeiten und Unverständnis führen kann. Wieso aber hat das einen Einfluss auf das typische Profil meiner Kunden? Der Schlüssel für die Erklärung liegt im für den Residence Antrag erforderlichen Englischtest. Wer nämlich nachweisen kann, dass er mindestens ein Jahr in Neuseeland (mit einem Work Permit) gearbeitet hat, dem wird im Residence Verfahren der Englischtest in der Regel erlassen. Das war früher die Eintrittskarte für ”meine“ Kfz-Mechaniker, Tischler und Schlosser, denn den recht anspruchsvollen Englischtest bestanden nur die wenigsten Handwerker. Über den Umweg eines Work Permits konnte ich dann nach einem Jahr auch den Residence Permit Antrag einreichen. Das geht nun leider nicht mehr – folglich zähle ich nur noch wenige Handwerker unter meinen Kunden.

Auf der anderen Seite, hat es sich immer mehr herumgesprochen, dass sich gut qualifizierte und junge Auswanderer, wie in den obigen Fallbeispielen beschrieben, unter gewissen Voraussetzungen für einen Residence Permit qualifizieren können, ohne sich im Vorfeld um einen Job kümmern zu müssen.

Wie lange das noch so bleiben wird? Diese Antwort werde ich Ihnen schuldig bleiben, denn Wirtschaftsprognosen sind so unsicher wie Wettervorhersagen. Eins steht aber fest: genauso wie sich das Wetter wieder ändern wird, werden in Neuseeland auch wieder Handwerker gebraucht werden und folglich auch wieder Work Permits erhalten. Fragt sich eben nur, wann? In der Zwischenzeit sei es dem Wirtschaftsinformatiker gegönnt, seinen Neuseelandtraum zu erfüllen!

 

 

 

Letzte Änderung: 21.02.2012

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Peter Hahn

Jurist, Autor und Berater
Director of Hahn & Associates Ltd.

Firmengründungen, Offshore Gesellschaften, Trusts, Finanz-dienstunternehmen (keine Banklizenz notwendig!)

Erfolgreich auswandern

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