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Dany & Mark Schmitz

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Buch: Fuer immer Neuseeland - Erfolgreich auswandern

"Für immer Neuseeland - Erfolgreich auswandern"

Hardcover; 208 Seiten; ca. 35 Fotos; 14 x 21 cm
ISBN 978-3-934031-77-7
E 29,80

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Peter Hahn ist seit dem 19. Februar 2009 ein von der IAA (Immigration Advisor Authority) zugelassener Einwanderungsberater. Ab dem 04. Mai 2009 dürfen in Neuseeland nur noch offiziell zugelassene Einwanderungsberater praktizieren. Die Zulassung wird nicht für die Beraterfirma, sondern individuell für jeden Berater erteilt.

Siehe dazu auch den dazu geschriebenen Kommentar.

Vermögenssicherung in Neuseeland


Neuseeland ist weder ein internationales Finanzzentrum, noch eine Steueroase! Dennoch wird es für Anleger aus dem Ausland, speziell aus Europäer, immer interessanter.

Denn Neuseeland bietet erhebliche Steuervorteile für Ausländer, ausländische Firmen und Organisationen.

Für Privatanleger oder Firmen, die ihren Steuerwohnsitz außerhalb Neuseelands haben, gelten folgende Steuersätze:

  • Zinserträge: 2% (Approved Issuer Levy)
  • Dividende: 15%
  • Kapitalerträge: Null


Für Vermögenstrusts von Ausländern (sog. New Zealand Foreign Trusts) müssen in Neuseeland keine Steuern abgeführt werden

Ein Trust ist eine Rechtsform, die es im deutschen und in den meisten kontinentaleuropäischen Rechtssystemen nicht gibt. In Angelsächsischen Rechtssystemen wie Neuseeland kommt der Trust dagegen in allen Rechtsbereichen vor (Familienrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht usw.). Ein Trust ist auch beliebtes Instrument der Vermögenssicherung.

Für den juristisch interessierten Leser sei angemerkt, daß das Rechtsinstitut des Trusts auf der Besonderheit des angelsächsischen Rechts beruht, daß das Eigentum aufgespaltet werden kann in einen „legal titel“ (rechtliche Titel) und einen „equitable title“ (nicht übersetzbar aber ungefähr: Rechtsanspruch nach Billigkeitsprinzipien).

Das Konzept für einen Vermögenstrust ist simpel: Man möchte aus Gründen der Vermögenssicherung oder aus steuerlichen Gründen weniger besitzen und überträgt sein Vermögen auf jemand Anders, ohne dabei jedoch die Kontrolle über das Vermögen zu verlieren.

Es wird also eine Art Treuhandverhältnis begründet, wobei der Settlor (Vermögensgeber) dem Trustee (Treuhänder) das Vermögen übergibt, um es durch diesen zu Gunsten der Beneficiaries (Begünstigten) verwalten zu lassen.

Die Kontrolle des Trusts kann in der Praxis in der Hand einer Person liegen oder in anderen Worten, der Settlor kann gleichzeitig der Beneficiary sein und den Trust auch durch eine Trusteefirma (die er als sog. “Director“ kontrolliert) kontrollieren und das Trustvermögen managen.

Der Trust wird vor einem Rechtsanwalt / Notar beurkundet (sog. Trust Deed). Es handelt sich dabei um eine Privaturkunde, die weder gegenüber der Öffentlichkeit noch gegenüber Behörden publik gemacht werden muss. Nach außen hin handelt der Trustee für den Trust.

In der Trust Deed wird u.a. festgelegt, wer die mit der Vermögensver-waltung beauftragten Trustees sind. Trustee kann jede rechtsfähige Person sein, also auch eine Firma (die unter Umständen wieder durch den Settlor oder Vermögensgeber kontrolliert wird).

Je nach individueller Gestaltung der Trust-Urkunde kann der Settlor vollkommene Kontrolle über den Trust ausüben oder die Kontrolle zu Teilen oder vollkommen an die Trustees abgeben.

Der New Zealand Foreign Trust bietet:

  • Anonymität. Es ist für Außenstehende nicht erkennbar, wer hinter dem Trust (oder den Trustees)  steht.

  • Perfekte Abschirmung des Vermögens.
     
  • Hohe Rechtsicherheit durch historische Verankerung im angel-sächsischen Recht und gesetzlich geregelte Sicherheitsvorkehrungen und Sorgfaltsanforderungen an die Treuhänder.
     
  • Der Trust kann Vermögenswerte erwerben, die privat vom Settlor oder den Beneficiaries genutzt werden können (z.B. Häuser, Yachten, Autos, etc.)
     
  • Der New Zealand Foreign Trust zahlt selber keine Steuern für außerhalb Neuseelands generiertes Einkommen.
     
  • Die Ausschüttungen des Trusts an die Beneficiaries sind bei entsprechender Gestaltung auch steuerfrei in Neuseeland
     
  • Das Trustvermögen ist für staatliche und private Gläubiger unantastbar
     
  • Das Trustvermögen kann in Neuseeland oder jedem anderen Land der Welt situiert sein und kann selbstverständlich in jeder beliebigen Währung gehalten werden
     
  • Erbschaftsregelungen können in der Trust-Urkunde geregelt werden, ohne dass Erbschaftssteuer anfällt
Letzte Änderung: 16.01.2012

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Peter Hahn

Jurist, Autor und Berater
Director of Hahn & Associates Ltd.

Firmengründungen, Offshore Gesellschaften, Trusts, Finanz-dienstunternehmen (keine Banklizenz notwendig!)

Erfolgreich auswandern

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