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Adina Stoye und Illkin Onal

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Buch: Fuer immer Neuseeland - Erfolgreich auswandern

"Für immer Neuseeland - Erfolgreich auswandern"

Hardcover; 208 Seiten; ca. 35 Fotos; 14 x 21 cm
ISBN 978-3-934031-77-7
E 29,80

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Peter Hahn ist seit dem 19. Februar 2009 ein von der IAA (Immigration Advisor Authority) zugelassener Einwanderungsberater. Ab dem 04. Mai 2009 dürfen in Neuseeland nur noch offiziell zugelassene Einwanderungsberater praktizieren. Die Zulassung wird nicht für die Beraterfirma, sondern individuell für jeden Berater erteilt.

Siehe dazu auch den dazu geschriebenen Kommentar.

Neue Investor Category (zweiter Teil)


In der letzten 360 Grad Ausgabe hatte ich bereits im ersten Teil dieser Artikelserie die Vorzüge der im Juli 2009 eingeführten Einwanderungskategorie, ”Investor 2 Category“, angepriesen – jedenfalls für diejenigen unter uns, die mit ausreichend Kapital/Vermögen in Höhe von mindestens 2,5 Millionen NZ$ gesegnet sind. Umgerechnet sind das je nach geltendem Umtauschkurs cirka 1,25 Millionen €.

Um eines der am häufigsten gestellten Fragen gleich vorweg zu beantworten: Nein, das Geld braucht im Zeitpunkt des Antrages auf Permanent Residence (Daueraufenthaltserlaubnis) nicht als Barvermögen vorzuliegen. Mietshäuser und Ferienwohnungen sind als Vermögensnachweis ebenso zulässig wie Aktienportfolios oder Geschäftsanteile.

Sinn der Investor Category ist natürlich, wie der Name ja suggeriert, dass vermögende Einwanderer in Neuseeland investieren. Irgendwann muß daher Vermögen liquidiert und nach Neuseeland transferiert werden – allerdings ”nur“ 1,5 Millionen NZ$ als Investitionssumme (sog. Investment Funds). Die restliche Million kann/sollte als sog. Settlement Funds deklariert werden. Settlement Funds können zum Beispiel in der Firma oder im Geschäft zu Hause investiert bleiben oder im Mietshaus stecken. Man kann sich davon natürlich auch sein Wohnhaus in Neuseeland kaufen oder andere Dinge, die man zum Leben braucht.

Wer das Mindestvermögen nachweisen kann, hat damit allerdings noch nicht alle Voraussetzungen für den Einwanderungsantrag erfüllt. Der oder die Antragsteller(in) muß sich außerdem gegenüber den anderen Mitbewerbern um die Quote von nur 300 Investor 2 Category Anträgen pro Jahr behaupten. Das Quoten-Management erfolgt anhand eines Punktesystems. Gesetzlich festgelegt ist ein Minimum von 20 Punkten, um in den Pool der Interessenten aufgenommen zu werden. Alle zwei Wochen werden aus dem Pool der sog. Expressions of Interest (EOI) die Kandidaten mit den höchsten Punkten ausgewählt. Seit Einführung der Investor 2 Category sind alle EOIs ausgewählt worden. Die gesetzliche Mindestpunktzahl von 20 hat also bis heute (Ende September 2009) stets ausgereicht.

Hier sind ein paar Fallbeispiele, wie 20 Punkte und mehr zu erzielen sind:

  • 65 jähriger Unternehmer, der über 10 Jahre sein eigenes Geschäft geführt hat und sich jetzt in Neuseeland zur Ruhe setzen will. Die Geschäftsführung übergibt er seinem Sohn, behält aber noch Geschäftsanteile in der GmbH. Die Geschäfstanteile haben einen Wert von cirka 1 Million NZ$ (cirka 500.000 €). Das restliche Vermögen hat einen Wert von 1,5 Millionen (cirka 750.000 €) und steckt in einem Mietshaus und einem Ferienhaus in Spanien. Seine Englischkenntnisse sind mäßig, er kann sich aber im Urlaub auf Englisch durchschlagen. Dieses Szenario würde mit 44 Punkten bewertet werden – also deutlich über den zur Zeit nötigen 20 Punkten.

  • 30 jähriger Jungunternehmer, der seit 3 Jahren sein eigenes Geschäft mit fünf Angestellten leitet, will in Neuseeland ein neues Leben starten, allerdings ohne sich gleich zu Anfang in ein neues Business stürzen oder einen Job annehmen zu müssen. Er will sich von dem Streß erholen, die die Selbständigkeit in Deutschland verursacht hat. Sein Geschäft ist, obwohl es mehr als 500.000 € pro Jahr umgesetzt hat, nicht viel Wert und er wird es entweder an seine Mitarbeiter abgeben oder einfach zumachen. Seine Frau, die seit Ihrer Ausbildung nicht gearbeitet hat, sondern sich um ihre beiden Kinder kümmerte, hat ein Vermögen von insgesamt 2,5 Millionen NZ$ geerbt. Das Vermögen soll liquidiert und komplett nach Neuseeland transferiert werden – als Startkapital für das neue Leben. Sein Englisch ist recht gut. Das junge Pärchen würde 59 Punkte erzielen.

  • Ein 39 jähriger Manager aus München, der die letzten drei Jahre im gehobenen Management eines größeren Konzerns tätig war und jetzt seinen Job verloren hat, hat ein Vermögen von 2,5 Millionen NZ$, wovon sein Haus, das er von seinen Eltern geerbt hat, alleine 1,5 Millionen NZ$ (cirka 750.000 €) wert ist. Den Rest (500.000 €) hat er in den verschiedensten Anlagen investiert, die ihm in den letzten Jahren einen Netto-Ertrag von cirka 4% gebracht haben. Er hat große Schwierigkeiten, einen neuen, vergleichbaren Job zu finden und macht sich Sorgen, seinen gewohnten Lebensstandard weiterführen zu können. Er spricht gut Englisch. Unser arbeitsloser Manager würde 50 Punkte erzielen und hat gute Aussichten seinen gewohnten Lebensstandard in Neuseeland auch ohne Job weiterführen zu können.


In der nächsten 360 Grad Ausgabe werden die drei erfundenen Beispielsfälle auf neuseeländischer Seite weitergesponnen, um zu sehen, ob die Ziele und Hoffnungen hier verwirklicht werden können.

Vorher aber noch ein paar Anmerkungen zu den Mindestvoraussetzungen, die neben dem Vermögensnachweis in Höhe von 2,5 Millionen NZ$ nachgewiesen werden müssen:

Englischkenntnisse: Verlangt wird der IELTS (International English Language Testing System) Level 3. Das ist ein sehr bescheidener Level und jeder, der ein bißchen Englisch spricht, sollte in der Lage sein, den Test zu bestehen. Je nach Abschneiden im Englischtest gibt zwischen ein bis zehn Punkte zu verdienen – also schon die ”halbe Miete“ nur für gute Englischkenntnisse!

Geschäfts- und oder Managementerfahrung (sog. Business Experience): Ganz ohne Geschäfts- oder Management Erfahrung geht es nicht. Der arbeitslose Lottogewinner kann sich daher nicht anhand der Investor 2 Category qualifizieren (ab 10 Millionen NZ$ Lottogewinn käme aber die Investor 1 Category in Betracht, wo keine Geschäfts- oder Berufserfahrung verlangt wird!). Geschäftserfahrung hat, wer mindestens 3 Jahre sein eigenes Unternehmen geleitet hat, an dem er mit mindestens 25% beteiligt war oder ist. Wer angestellt war/ist muß nachweisen können, dass es sich um gehobenens Management handelt. In beiden Fällen muß das Unternehmen mindestens fünf Angestellte haben und einen Jahresumsatz von über 500.000 €. Für Business Experience kann man zwischen neun und dreißig Punkte verdienen!

Die Hürde von 20 Punkten ist also leicht zu überspringen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass es auf Dauer so einfach bleiben wird, denn die zu füllende Quote liegt bei nur 300 Anträgen pro Jahr! Allein in Indien und China gibt es Millionen von potentiellen Kandidaten, für die ein Standbein in Neuseeland attraktiv ist. Die Motivationen sind schwerpunktmäßig etwas anders gelagert, als typischerweise bei Deutschen und anderern Westeuropäern. Es geht um Dinge wie Reisefreiheit und Ausbildung der Kinder. Die Reisefreiheit für Inder und Chinesen ist stark eingeschränkt, denn mit ihren Pässen brauchen sie für jedes westliche Land ein Visum, das oft nicht leicht zu bekommen ist. Mit einem Residence Permit für Neuseeland wird das Verfahren etwas leichter und später, wenn sie dann nach fünf Jahren die Neuseeländische Staatsangehörigkeit annehmen, sogar überflüssig.

Eine gute Ausbildungen der Kinder hat für Asiaten einen sehr hohen Stellenwert. Neuseelands Schulen und Universitäten haben einen international anerkannten hohen Standard. Wer ohne einen Residence Permit seine Kinder auf die Schulen und Unis hier schickt, muß dafür hohe internationle Studiengebühren zahlen. Mit einem Residence Permit fallen die teuren Gebühren weg, so dass sich die Einwanderung nach Neuseeland für ehrgeizige Eltern aus Asien sogar wirtschaftlich rechnet.

Meines Erachtens ist es daher nur eine Frage der Zeit, bis sich die Investor 2 Category, die es ja erst seit Juli 2009 gibt, genug rumgesprochen hat, um die Punkte hochzutreiben! Nicht nur beim Ausverkauf bei Kaufhof zahlt es sich daher aus, der Erste in der Reihe zu sein!

Mehr dazu an gleicher Stelle in der nächsten 360 Grad Ausgabe!

Letzte Änderung: 16.01.2012

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Peter Hahn

Jurist, Autor und Berater
Director of Hahn & Associates Ltd.

Firmengründungen, Offshore Gesellschaften, Trusts, Finanz-dienstunternehmen (keine Banklizenz notwendig!)

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