Einwanderungstrends
Trotz Finanz- und Weltwirtschaftskrise hat Neuseeland an seiner Zielvorgabe festgehalten, die Tore für 45-50.000 Einwanderer pro Jahr offen zu halten. In den letzten zwei Jahren wurde diese Quote auch jeweils im unteren Spektrum der Bandbreite erfüllt. Trotzdem wird am Schräubchen, das den Einwanderungsfluß regelt, immer wieder gedreht, und zwar auf allen Ebenen, also der Gesetzgebung, der Verwaltungsvorschriften und der Auslegung diverser Vorschriften.
Hier ein kurzer Überblick der neuesten Trends:
Mit lauten Fanfaren und nach langem Vorgeplänkel tritt am 29. November 2010 endlich das neue Einwanderungsgesetz (Immigration Act) in Kraft. Der alte Immigration Act aus dem Jahre 1987 wird damit ersetzt. Auswirkungen für Einwanderer aus Deutschland? So gut wie keine! Im Westenlichen dreht es sich um Border Security und Systemänderungen.
Größere Auswirkungen haben da schon die im September 2010 von den Wunschlisten gestrichenen Berufe. Halbjährlich überprüft das Department of Labour nämlich, in welchen Berufen Ausländer besonders willkommen sind. Seit Juni 2009 sind kontinuierlich immer mehr Berufe von den Listen gestrichen worden. Besonders ärgerlich ist aus deutscher Sicht die Herausnahme vieler Handwerksberufe, denn gut ausgebildete Handwerker hatten in Neuseeland eigentlich immer Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Bevor irgendwelche Mißverständnisse aufkommen, sei angemerkt, dass es für eine Einwanderung nach Neuseeland keinesfalls zwingend ist, dass man einen Beruf ausübt, der auf einer der Wunschlisten steht. Es wird einem nur etwas schwerer gemacht! Wer nämlich einen Wunschberuf ausübt, kann unter gewissen Umständen sogar einwandern, ohne sich im Vorfeld einen Job organisieren zu müssen. Ohne Wunschberuf wird man dagegen um ein Arbeistangebot eines neuseeländischen Arbeitgebers in der Regel nicht herumkommen. Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Ein 39-jähriger Wirtschaftsinformatiker, mit 10 Jahren IT-Erfahrung und guten Englischkenntnissen hat ausgezeichnete Chancen, Residence Visa für sich und seine Familie zu erhalten, und zwar ohne Nachweis eines Jobs, denn IT-Spezialisten gehören zu den gelisteten Berufen. Dagegen braucht ein gleichaltriger Diplom-Kaufmann (dessen Beruf nicht gelistet ist) mit ebenfalls 10 Jahren Berufserfahrung ein Stellenangebot (sog. Skilled Employment) in Neuseeland, um realistische Einwanderungschancen zu haben.
Wie schon angedeutet, haben es Handwerker in letzter Zeit schwerer. Aus dem Fernsehen kennt man Handwerker, die kaum ein Wort Englisch sprechen und trotzdem erfolgreich nach Neuseeland einwandern konnten. Zur Zeit muß man leider sagen, dass die meisten dieser Einwanderer es heute nicht mehr schaffen würden. Noch vor ein paar Jahren sind deutsche Schlosser, Klempner und Tischler um den für die Einwanderung obligatorischen Englischtest herumgekommen, indem sie mindestens ein Jahr neuseeländische Berufserfahrung nachweisen konnten. Diese Berufserfahrung konnten sie sammeln, weil ihnen erlaubt wurde, mit einem Work Permit (befristete Arbeitserlaubnis) hier zu arbeiten. Das Work Permit (wofür ein Englichtest nicht erforderlich ist) wurde Ihnen wiederum gewährt, weil ihre Berufe auf einer der Wunschlisten standen! Heute sind nur noch wenige Handwerksberufe gelistet. Geblieben sind aber immerhin Automechaniker, Elektriker und Köche.
Starke Auswirkungen auf die Frage, ob ein Einwanderungsantrag Erfolg hat oder scheitert, hat auch die Auslegung der Verwaltungsvorschriften durch die Behörden. Typischerweise sind die Behörden hier in Neuseeland etwas großzügiger mit der Auslegung der Verwaltungsvorschriften, solange die Vorschriften noch relativ jung sind. Nach einer gewissen Zeit werden die gleichen Vorschriften dann aber oft sehr viel restriktiver, also zum Nachteil des Antragstellers, ausgelegt. Das zur Zeit geltende Punktesystem der Skilled Migrant Category ist nun schon seit einigen Jahren in Kraft, so dass sich einige Problempunkte herauskristalisiert haben. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Auslegung des Begriffs „Skilled Employment“. Nicht jede Anstellung in Neuseeland kann nämlich für Einwanderungszwecke genutzt werden. Unqualifizierte Jobs (unskilled labour) sind nicht erwünscht. Die Abgrenzung zwischen qualifiziert und unqualilfiziert ist allerdings sehr schwammig und kompliziert. In folgenden Berufen ist besondere
Vorsicht geboten:
- Köche: nicht jeder Job als Koch wird als skilled employment anerkannt!
- Manager: es gibt die verschiedensten Arten von Managern, was die Bewertung schon allein deswegen schwer macht. Aber auch bei auf den ersten Blick einfach einzuordnenden Managern, wie zum Beispiel dem Restaurant Manager, kann es zu Komplikationen führen – nicht jeder Restaurant Manager erfüllt das Skilled Employment Kriterium!
- Farmer: Hier gilt das Gleiche!
Ab wann genau die Schwelle zu Skilled Employment überschritten wird, ist sehr vom Einzelfall abhängig. Eine genaue Untersuchung der jeweiligen Tätigkeitsbeschreibung empfiehlt sich!
Zu begrüßen war die Einführung der Investor Category im letzten Jahr. Seit in Kraft treten im Juli 2009 hat sich nicht viel getan, allerdings ist eine Revision zum Ende 2010 anvisiert. Zur Zeit reichen noch 2,5 Mio NZ$, um sich anhand der Investor Category für einen Einwanderung zu qualifizieren. Wer also das entsprechende „Kleingeld“ und Lust hat, sollte nicht allzulange warten, bis sich die Fronten verhärten oder u.U. sogar höhere Investitionssummen erforderlich werden!
Ebenfalls noch relativ jung ist der Immigration Adviser Act, der seit Mai 2009 in Kraft ist. Wer Einwanderungsrat erteilt, braucht eine Zulassung von der IAA (Immigration Adviser Authority). Selbst Artikel wie dieser dürfen nur von zugelassenen Beratern geschrieben werden! Ob das nur zusätzliche Bürokratie bedeutet, oder ob den zig-tausend Einwanderungswilligen dadurch wirklich geholfen wird, läßt sich nur schwer beurteilen, denn schlechter Rat wird nicht dadurch besser, dass er von einem zugelassenen Berater erteilt wird!





Peter Tetzlaff 
