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Nach mehrmaliger Zeit und Geld Verschwendung an unseriöse Einwanderungsberater, die wir im Internet endeckt haben ...
Nils Bischoff

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Buch: Fuer immer Neuseeland - Erfolgreich auswandern

"Für immer Neuseeland - Erfolgreich auswandern"

Hardcover; 208 Seiten; ca. 35 Fotos; 14 x 21 cm
ISBN 978-3-934031-77-7
E 29,80

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Peter Hahn ist seit dem 19. Februar 2009 ein von der IAA (Immigration Advisor Authority) zugelassener Einwanderungsberater. Ab dem 04. Mai 2009 dürfen in Neuseeland nur noch offiziell zugelassene Einwanderungsberater praktizieren. Die Zulassung wird nicht für die Beraterfirma, sondern individuell für jeden Berater erteilt.

Siehe dazu auch den dazu geschriebenen Kommentar.

Skilled Migrant Category


Das ist das Flaggschiff des neuseeländischen Einwanderungsrechts. Etwa die Hälfte aller Residence-Permit-Anträge werden aufgrund der Skilled Migrant Category genehmigt. Es ist ein System, das Antragsteller je nach Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Chancen auf dem neuseeländischen Arbeitsmarkt mit Punkten bewertet. Bewusst werden Bewerber mit Arbeitsangeboten (Job-Offers) bevorzugt. Es ist aber auch möglich, sich ohne Job-Offer zu qualifizieren.

Ganz modern kann man die Einwanderung online in Gang bringen, wodurch leicht der Eindruck entsteht, dass das Prozedere ganz simpel – sozusagen im Do-it-yourself-Verfahren – durchgezogen werden kann. Das steht allerdings im Widerspruch zur Komplexität dieser Einwanderungskategorie. Sowohl der Prozess, als auch das Abschlussergebnis des Antragsverfahrens sind vielschichtig. Ehrgeizige Regierungsbeamte, die eine moderne und fortschrittliche Bürokratie schaffen wollten, konnten sich eben nicht verkneifen, ein Online-Verfahren zu schaffen. Da eine Aufenthaltserlaubnis aber nicht runtergeladen werden kann wie eine Software, musste das Verfahren in zwei Schritte unterteilt werden. Das für jedermann durchschaubare System – man stellt einen Antrag und erhält daraufhin entweder eine Genehmigung oder eine Ablehnung – wurde damit abgeschafft.

Erster Schritt ist die »Expression of Interest«. Online erklärt man seine Absicht, einwandern zu wollen. Alle Absichtserklärungen kommen in einen Pool, aus dem regelmäßig alle zwei Wochen die erfolgreichen Kandidaten ausgewählt werden. Aber Vorsicht: Das Wort Absichtserklärung (Expression of Interest) lässt vermuten, dass man mal schnell unverbindlich seinen Finger heben kann, um zu bekunden, dass man gerne nach Neuseeland auswandern möchte. Unverbindlich, ja – schnell, nein! Der Fragenkatalog der Expression of Interest umfasst in Druckform mehr als 40 Seiten und man muss vorher in der Regel auch schon einen Englischtest bestanden haben und seine Ausbildung von der New Zealand Qualifications Authority bewertet haben lassen.

Zweiter Schritt ist die »Invitation to Apply«: Alle aus dem Pool Auserkorenen werden eingeladen, einen Antrag auf Permanent Residence zu stellen (Invitation to Apply). Trotz des euphorischen Textes »congratulations, I am very pleased to inform you that Immigration New Zealand (INZ) has considered your Expression of Interest in migrating to New Zealand and would like to invite you to apply for residence« gilt hier wieder das Prinzip der Unverbindlichkeit. Man hat lediglich das Recht erworben, einen Antrag stellen zu dürfen. Trotz Einladung kann man auch wieder ausgeladen werden – oder treffender formuliert, man erhält eine Ablehnung des Residence-Antrages.

Die Genehmigung des Residence Antrages erfolgt auch wieder in zwei Schritten. Zunächst erhält man eine Art Vorbescheid, das sog. Approval in Principle, in dem die Antragsteller gebeten werden, innerhalb einer Frist von sechs Monaten die Pässe zwecks Erteilung der Stempel (in Wirklichkeit sind es Aufkleber) einzuschicken.

Nach Erhalt der Pässe erteilt Immigration New Zealand dann die eigentliche Genehmigung (Approval), womit der Fall abgeschlossen wäre – sollte man jedenfalls denken, oder? So simpel ist es aber leider nicht; es gibt nämlich drei Klassen von Genehmigungen.

Erste Klasse ist ein unbeschränkter Residence Permit. Also das, was man eigentlich beantragt hat, ein lebenslanges Recht, in Neuseeland leben und arbeiten zu dürfen. Man kann nach Erhalt des Residence Permits auch aufhören zu arbeiten oder einen anderen Job machen, denn es besteht kein Zwang, sein Leben lang in dem Job weiterzuarbeiten, der einem den Residence Permit verschafft hat.

Zweite Klasse ist ein beschränkter Residence Permit. Abhängig davon, dass man nach einer gewissen Zeit nachweist, dass man auch tatsächlich mindestens drei Monate in seinem Beruf hier gearbeitet hat.

Dritte Klasse: Man bekommt keinen Residence Permit, sondern nochmal eine Invitation to Apply – diesmal eine »Invitation to Apply for a Work to Residence Permit«, einen auf zwei Jahre befristeten Work Permit (Arbeitserlaubnis). Wer innerhalb der zwei Jahre nachweisen kann, dass er mindestens drei Monate in seinem Beruf gearbeitet hat, kann die Umschreibung auf einen unbeschränkten Residence Permit beantragen (was dann auch genehmigt wird).

Die Entscheidung, ob, beziehungsweise welche dieser Genehmigungen erteilt wird, hängt von der Einschätzung Immigration New Zealand‘s ab – wie der Antragsteller sich in Neuseeland etablieren wird, oder in den Worten des Gesetzes, je nach »ability to successfully settle in and contribute to New Zealand«. Dies wird üblicherweise in einem Telefoninterview festgestellt, auf das man sich gut vorbereiten kann.

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Letzte Änderung: 10.08.2010

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Peter Hahn

Jurist, Autor und Berater
Director of Hahn & Associates Ltd.

Firmengründungen, Offshore Gesellschaften, Trusts, Finanz-dienstunternehmen (keine Banklizenz notwendig!)

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