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Der Wunsch, entweder nach Australien oder Neuseeland zu gehen wurde jedesmal durch widrige Umstände verhindert.
Josef und Angelika Kieninger

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Buch: Fuer immer Neuseeland - Erfolgreich auswandern

"Für immer Neuseeland - Erfolgreich auswandern"

Hardcover; 208 Seiten; ca. 35 Fotos; 14 x 21 cm
ISBN 978-3-934031-77-7
E 29,80

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Peter Hahn ist seit dem 19. Februar 2009 ein von der IAA (Immigration Advisor Authority) zugelassener Einwanderungsberater. Ab dem 04. Mai 2009 dürfen in Neuseeland nur noch offiziell zugelassene Einwanderungsberater praktizieren. Die Zulassung wird nicht für die Beraterfirma, sondern individuell für jeden Berater erteilt.

Siehe dazu auch den dazu geschriebenen Kommentar.

Work Permit aufgrund der Essential Skills Work Policy


Ein Work Permit ist eine zeitlich befristete Arbeitserlaubnis. Es gibt verschiedene Arten von Work Permits. Der gängigste Work Permit ist der aufgrund der so genannten ”Essential Skills Work Policy“ (früher ”General Work Policy“). Der Essential Skills Work Permit soll in erster Linie den neuseeländischen Arbeitgebern ermöglichen, Ausländer anzustellen, wenn auf dem neuseeländischen Arbeitsmarkt keine Arbeitskräfte zu finden sind. Der Work Permit ist stets zeitlich befristet. Je nach Arbeitsvertrag, kann man bis zu drei Jahre beantragen, in manchen Fällen sogar bis zu fünf Jahre. Später gibt es auch noch Verlängerungsmöglichkeiten.

Der Work Permit nützt aber nicht nur den neuseeländischen Arbeitgebern, sondern ist für viele Einwanderer der erste Schritt auf dem Weg zur Permanent Residence (unbefristete Daueraufenthaltserlaubnis). Es gibt unterschiedliche Gründe, warum man über den Umweg eines Work Permits einwandern will. Ein Grund ist, dass man noch nicht genug Englisch spricht, um den Sprachtest zu bestehen, der für den Residence Permit verlangt wird. Oder der Arbeitgeber hat es eilig, einen einzustellen. Das Work Permit Verfahren ist meist schneller abgeschlossen, als das Residence Permit Verfahren.

Grundvoraussetzung für den Essential Skills Work Permit ist, dass man einen Job Offer eines neuseeländischen Arbeitgebers nachweisen kann. Und da liegt genau das Problem für viele: ohne Job kein Work Permit und ohne Work Permit keinen Job. Wer sich auf Stellenanzeigen in Neuseeland bewirbt, wird oft feststellen, dass nur Bewerber mit gültiger Arbeitserlaubnis (also Residence oder Work Permit) berücksichtigt werden. Aus Sicht des Arbeitgebers ist das verständlich, denn er will die Position schnell füllen und hat keine Lust, sich mit Formularen und Bürokratie rumzuschlagen. Hinzukommt natürlich auch noch die Ungewissheit, ob der Work Permit Antrag genehmigt wird. Bei einer Ablehnung müsste er wieder von vorne anfangen und hätte viel Zeit verloren.

Ebenso wichtig wie der Nachweis eines Job Offers ist der Nachweis, dass man keinem Neuseeländer den Arbeitsplatz wegnimmt. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Residence Verfahren der Skilled Migrant Category! Die Skilled Migrant Category erkennt Job Offers an, unabhängig davon, ob dadurch einem Neuseeländer der Arbeitsplatz weggenommen wird oder nicht. Wer also direkt einen Residence Permit Antrag stellen kann, braucht sich darüber keine Sorgen zu machen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Nachweis zu führen, dass kein Neuseeländer für die offene Position in Betracht kommt. Am einfachsten ist es, wenn es sich um einen Beruf handelt, der auf einer der Skill Shortage Listen aufgeführt ist. Dies Liste wird von der neuseeländischen Regierung regelmäßig überprüft und aktualisiert. Wer sich dort wiederfindet, nimmt daher keinem Neuseeländer den Arbeitsplatz weg.

Trotz eines Berufes, der zu den skill shortages zählt, ist die Erteilung eines Work Permits kein Automatismus. Immigration New Zealand (INZ) gehört zum Arbeitsministerium (Department of Labour) und sieht seine Funktion daher auch darin, den neuseeländischen Arbeitsmarkt zu schützen, unter anderem gegen die Einfuhr von billigen Arbeitskräften aus dem Ausland. Es kann daher passieren, dass bei Work Permit Anträgen bemängelt wird, dass das Gehalt zu niedrig ist. Auch muß man aufpassen, dass man die in den Skills Shortage Listen aufgeführte Voraussetzungen erfüllt. Meist sind das Mindestanforderungen hinsichtlich Ausbildung und Berufserfahrung.

Umständlicher und ungewisser ist es bei Berufen, die nicht auf einer der Skill Shortage Listen stehen. Hier muß der neuseeländische Arbeitgeber nachweisen, dass er vergeblich versucht hat, einen Neuseeländer zu rekrutieren. Wenn er diesen Nachweis geführt hat, bekommt er die Genehmigung, jemanden aus dem Ausland zu rekrutieren. Die Genehmigung nennt sich Approval in Principle to Recruit Overseas Workers und ist sechs Monate gültig. Wenn eine solche Genehmigung bereits vorliegt, kann das Work Permit Verfahren schnell abgewickelt werden. Der Work Permit Antrag und der Antrag auf Approval in Principle to Recruit Overseas Workers können auch zusammen gestellt werden.

Der Nachweis ist oft garnicht so einfach zu führen oder anders formuliert, Immigration New Zealand erkennt die Nachweise oft nicht an, mit dem Argument, dass es ausreichend Neuseeländer (oder Inhaber von Residence Permits) gibt, die für den Job in Frage kommen. Das ist sogar in gewisser Weise nachvollziehbar, denn schliesslich hat die neuseeländische Regierung ja umfangreiche Listen aufgestellt, die genau die Bereiche abdecken sollen, wo es in Neuseeland zu wenig Arbeitskräfte gibt. Der Arbeitgeber, der jetzt argumentiert, dass er in Neuseeland keinen findet, um den Job zu machen, behauptet damit indirekt, dass das die neuseeländische Regierung übersehen hat, einen Beruf auf die Liste aufzunehmen. Eine gewisse Unwilligkeit auf Seiten des Immigration New Zealand muß hier also erstmal überwunden werden.

Oft werden im Rahmen des Nachweises, warum kein Neuseeländer für den Job in Betracht kommt, die deutschen Sprachkenntnisse als Argument herangezogen. Die Firma habe Geschäftskontakte nach Deutschland (oder hat sich vorgenommen, diese aufzubauen) und brauche daher dringend eine deutsche Kraft. Das Argument zieht leider nicht immer. Unterschätzt wird insbesondere, wieviele Deutsche oder Deutschsprachige hier in Neuseeland leben.

Ein weiteres Problem bei Berufen, die nicht auf einer der Skill Shortage Listen stehen, ist, dass Work Permits nur genehmigt werden, wenn nicht Neuseeländer ohne großen Aufwand dafür angelernt werden können. Dahinter verbirgt sich das Erfordernis, dass die Berufe, für die Work Permits vergeben werden, einen gewissen Mindeststandard haben müssen. Einfache “Arbeitertätigkeiten”, für die man garnicht oder nur wenig qualifiziert sein muß, kommen daher nicht in Betracht.

Der Work Permit ist nicht nur zeitlich beschränkt, sondern auch auf den Arbeitgeber und auf die Position. In dem Work Permit Aufkleber steht dann z.B.: “Holder may work as Joiner for Timber Products Ltd in Wanganui”. Die Formulierung, “darf als Tischler für Holz Produkte GmbH in Wanganui” arbeiten wird von Deutschen oft nicht richtig interpretiert, weil das Wort “darf” zu wörtlich genommen wird. Die neuseeländische Bürokratie drückt etwas milder aus, was die deutsche Ausländerbehörde wahrscheinlich so ausgedrückt hätte: “Der Inhaber der Arbeitserlaubnis darf nur für den im Ausweis ausgewiesenen Arbeitgeber arbeiten. Die Arbeitserlaubnis gilt nur für den Beruf des Tischlers. Dem Inhaber der Arbeitserlaubnis ist es untersagt, in anderen Berufen zu arbeiten oder für andere Arbeitgeber zu arbeiten.” Das ist anders als beim Residence Permit. Mit einem unbeschränkten Residence Permit kann der Inhaber arbeiten wo und was er will.

Im August 2008 ist eine weitere Verkomplizierung eingeführt worden. Die Berufe müssen mit der ”Australia and New Zealand Standard Classification of Occupations“ (ANZSCO) Liste abgeglichen werden, um sicher zu stellen, dass nur Work Permits für Jobs genehmigt werden, die gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Es sollen möglichst nur Leute mit gehobenen Fähigkeiten reingelassen werden (um den hiesigen Arbeitsmarkt zu schützen).

Der Ehepartner oder Lebensgefährte des Work Permit Inhabers kann auch einen Work Permit beantragen. Der Work Permit des Ehepartners ist offen, d.h. er oder sie darf für jeden beliebigen Arbeitgeber in jeder beliebigen Kapazität arbeiten. Kinder können entweder einen Student Permit (falls sie schulpflichtig sind) oder einen Visitor Permit beantragen. Ein Work Permit ist nicht zulässig, auch wenn die Kinder schon im arbeitsfähigen Alter sind.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um, im Anschluss an den Work Permit, einen Residence Permit Antrag zu stellen? Das kommt darauf an, warum man nicht schon vorher das Residence Verfahren betrieben hat. Wenn es nur darum geht, möglichst schnell beim Arbeitgeber anfangen zu können, sollte man beide Verfahren parallel betreiben. Wenn es darum geht, den Englischtest zu vermeiden, dann kann man frühestens nach einem Jahr den Skilled Migrant Category Antrag stellen.

Letzte Änderung: 16.01.2012

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Peter Hahn

Jurist, Autor und Berater
Director of Hahn & Associates Ltd.

Firmengründungen, Offshore Gesellschaften, Trusts, Finanz-dienstunternehmen (keine Banklizenz notwendig!)

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