Work to Residence Category
Die Work to Residence Category hat den Zweck, neuseeländischen Arbeitgebern unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit zu geben, ausländische Arbeitskräfte zu rekrutieren und gleichzeitig diesen begehrten Arbeitskräften die Möglichkeit zu geben, langfristig in Neuseeland zu leben.
In drei Fällen kommt diese Kategorie in Betracht:
- Bei zu diesem Zwecke akkreditierten Arbeitgebern. Über 400 Arbeitgeber sind akkreditiert. Es handelt sich meist um größere und renomierte Firmen, die latent Schwierigkeiten haben, Arbeitskräfte aus dem Pool des lokalen Arbeitsmarktes zu rekrutieren.
- Der Arbeitnehmer (Einwanderer) hat bereits einen neuseeländischen Work Permit (befristete Arbeitserlaubnis) in einem Beruf, der auf der Long-Term Shortage Liste verzeichnet ist (nicht zu verwechseln mit der Immediate Skill Shortage Liste!)
- Der Einwanderer ist eine Koryphäe aus den Bereichen Kunst, Kultur oder Sport. Man braucht allerdings schon eine excellente internationale Reputation und die Unterstützung der entsprechenden neuseeländischen Organisationen auf dem gleichen Gebiet, um hier Chancen zu haben.
Der Nachteil dieser Kategorie ist, dass man erst nach einer Vorlaufzeit von zwei Jahren den Residence Antrag stellen kann. Man bekommt nämlich zunächst nur einen einfachen Work Permit (eine befristete Arbeitserlaubnis) beschränkt auf den jeweiligen Arbeitgeber. In den meisten Fällen macht es Sinn, schon vor Ablauf der zwei Jahre einen Residence Antrag aufgrund der Skilled Migrant Category zu organisieren. Das führt schneller zu Ziel und erlaubt einem größere Flexibilität!





Peter Tetzlaff 
